Spenden

Um unsere Ziele zu erreichen, müssen wir große Anstrengungen unternehmen. Das kostet leider auch Geld, das wir aus eigener Kraft nur schwerlich aufbringen können. Möchten Sie die Arbeit von Bündnis 90/Die Grünen unterstützen, können Sie einen Betrag ihrer Wahl an uns spenden.

Spenden können steuerlich abgesetzt werden.

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Steuerliche Informationen

Parteispenden sind Sonderausgaben

Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in §34g und §10b Abs. 2 geregelt.

Absetzbarkeit nach § 34 g EStG

Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.

Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG

Darüberhinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.

Kapitalgesellschaften

Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.

Weitere Informationen auf der Homepage unseres Bundesverbandes.